_ sei ihr gefolgt und habe sie gewalttätig auf das Sofa gedrückt. Es sei alles von hinten passiert und sie habe sich nicht umdrehen können (pag. 78 Z. 124; pag. 79 Z. 134 f.). Er habe sie mit der Hand auf dem Rücken gegen unten auf das Sofa gedrückt. Dann habe er sie ungeschützt zuerst vaginal, dann anal und wieder vaginal genommen. Er habe zu den Stossbewegungen mit seiner offenen Hand Schläge auf das Gesäss und den unteren Kreuzbereich gegeben (pag. 79 Z. 142 ff.). Sie habe zwei, drei Mal «stopp» gerufen. Sie habe Angst und Panikzustände erlitten, was aber ignoriert worden sei.