82 Z. 240). Ferner schilderte die Privatklägerin in ihren Aussagen Gedanken und Gefühle (pag. 78 Z. 115, Z. 122; pag. 82 Z. 259; pag. 101 Z. 85; pag. 813 Z. 39). 10.2.2 Die Privatklägerin schilderte das Kerngeschehen in ihren ersten Aussagen anlässlich der Einvernahme vom 28. Mai 2009 (pag. 75 ff.) wie folgt: Sie sei sehr enttäuscht gewesen, habe ein Kleidungsstück über sich geworfen und sei so schnell wie möglich aus dem Schlafzimmer ins Wohnzimmer gegangen (pag. 78 Z. 122 ff.). B.________ sei ihr gefolgt und habe sie gewalttätig auf das Sofa gedrückt.