Während den sexuellen Handlungen habe A.________ ihr gesagt «was ist los, magst du schon nicht mehr, du hast das ja sonst auch gerne gehabt» (pag. 80 Z. 184 f.). Die Privatklägerin erwähnte in ihren Aussagen auch gewisse Nebensächlichkeiten, wie beispielsweise, dass sie die Dusche bzw. das Wasser der Dusche gehört habe (pag. 80 Z. 179; pag. 81 Z. 212 f.; pag. 816 Z. 4), der Fernseher gelaufen sei (pag. 81 Z. 213, Z. 233), sie Stimmen und Gelächter gehört habe (pag. 80 Z. 163; pag. 81 Z. 232), sie die Unterhosen noch angehabt habe und der BH von B.________ geöffnet worden sei (pag. 82 Z. 240).