Gestützt auf ihre übereinstimmenden und glaubhaften Aussagen ist davon auszugehen, dass es zuerst im Schlafzimmer und anschliessend im Wohnzimmer auf dem Sofa zu sexuellen Handlungen und dabei insbesondere auch zu Oralverkehr gekommen ist. Nichtsdestotrotz liegen auf Seiten der Beschuldigten drei unterschiedliche Versionen des Geschehens vor. Ein stimmiges Gesamtbild, das als