Hinzu kommt, dass es sich um ein dynamisches Geschehen handelte, bei dem vier Personen Geschlechtsverkehr hatten. Dass die Aussagen der Beschuldigten Unstimmigkeiten und Widersprüche aufweisen und sie sich nicht mehr im Detail daran erinnern konnten, wer wann was gemacht hat, erscheint mit Blick auf den langen Zeitablauf ohne Weiteres nachvollziehbar und spricht nicht gegen die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen. Daran vermag auch der Umstand, dass es sich wohl nicht gerade um ein alltägliches Ereignis gehandelt haben dürfte (vgl. pag. 143 Z. 251; pag. 146 Z. 349 f.), nichts zu ändern.