12 Schliesslich machten die Beschuldigten widersprüchliche Aussagen zum Kontakt zur Privatklägerin nach dem Vorfall. A.________ führte an der ersten Einvernahme aus, sie hätten noch zwei, drei Mal per SMS Kontakt gehabt. Er habe nach dem Vierer noch einmal mit der Privatklägerin Sex gehabt, bevor er nach L.________ gegangen sei. Als er in L.________ gewesen sei, habe er gehört, dass B.________ und C.________ einen Dreier mit der Privatklägerin gehabt hätten (pag. 122 Z. 275; pag. 123 Z. 276 ff.). An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab A._____