_ lassen sich mit den verschiedenen Phasen des Geschehens erklären und sind – entgegen der Auffassung des Rechtsvertreters der Privatklägerin (vgl. pag. 1117 f.) – nicht widersprüchlich. Aus den Aussagen von A.________ geht jedoch nicht klar hervor, ob die sexuellen Handlungen gemeinsam oder nacheinander stattfanden (vgl. pag. 119 Z. 141, Z. 142 f.; pag. 799 Z. 1 f.; pag. 800 Z. 17 f.; pag. 801 Z. 22 ff., Z. 28 f.). C.________ führte demgegenüber aus, sie hätten alles zusammen gemacht. Es sei ein Vierer gewesen. Es könne schon sein, dass einer mal eine Pause gemacht habe, aber ei-