Bei C.________ sei es das Gleiche gewesen. Sie seien beide nur zu Kurzeinsätzen gekommen (pag. 119 Z. 135 f., Z. 152 ff.). Der Sex habe meistens im Schlafzimmer stattgefunden. Gegen Schluss seien sie auf dem Sofa gewesen (pag. 120 Z. 197 f.). Beim Sofa habe er die Privatklägerin vaginal und anal genommen. Anal habe aber nicht so richtig geklappt. Dann habe sie ihn oral befriedigt und er sei zum Orgasmus gekommen. Die anderen zwei hätten auf dem Sofa dasselbe gemacht wie er (pag. 121 Z. 208 ff.). Diese Aussagen von A.________ lassen sich mit den verschiedenen Phasen des Geschehens erklären und sind – entgegen der Auffassung des Rechtsvertreters der Privatklägerin (vgl. pag.