10 Die Reaktion der Privatklägerin schilderten die Beschuldigten ebenfalls unterschiedlich. Gemäss A.________ habe die Privatklägerin gesagt, sie habe noch nie einen Vierer gehabt, würde es jedoch gerne einmal ausprobieren (pag. 118 Z. 121 f.). An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab er an, die Privatklägerin habe gelächelt und gesagt «wieso nid» (pag. 798 Z. 17, Z. 36 ff.). B.________ schilderte, die Privatklägerin habe etwas in der Art «ja, nein, ich weiss nicht, ich habe noch nie so etwas gemacht» gesagt. A.________ habe die Privatklägerin dann überredet.