__ die Privatklägerin gefragt habe, ob sie jemals einen Vierer gehabt habe. Als sie dies verneint habe, habe C.________ die Privatklägerin gefragt, ob sie es gerne erleben möchte (pag. 798 Z. 34 ff.). Gemäss B.________ seien er und C.________ von A.________ ins Schlafzimmer gerufen worden und A.________ habe die Privatklägerin gefragt, ob sie auch mitmachen dürften (pag. 127 Z. 39 f.). C.________ schilderte, als er ins Schlafzimmer gegangen sei, hätten die anderen drei bereits Sex gehabt. Er habe ein bisschen zugeschaut und sie dann gefragt, ob sie schon einmal einen Vierer gehabt habe (vgl. pag. 140 Z. 142 f., Z. 153 f.).