_ seien plötzlich im Zimmer gewesen und hätten angefangen, die Privatklägerin zu «betatschen». Er (A.________) habe die Privatklägerin gefragt, ob sie das wirklich wolle (pag. 118 Z. 120 f.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab A.________ demgegenüber an, B.________ sei ins Zimmer gekommen und habe gefragt, ob er mitmachen dürfe. C.________ sei dann etwas später auch dazugekommen. Er könne sich noch gut erinnern, dass C.________ die Privatklägerin gefragt habe, ob sie jemals einen Vierer gehabt habe.