10. Kerngeschehen und Verhalten der Beteiligten danach (dritte und vierte Phase) 10.1 Aussagen der Beschuldigten 10.1.1 Die Vorinstanz hielt zutreffend fest, dass die Aussagen der Beschuldigten zum Kerngeschehen kein einheitliches Bild ergeben und Ungereimtheiten und Widersprüche aufweisen (pag. 970, S. 27 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). So machten die Beschuldigten widersprüchliche Aussagen zur Initialisierung der sexuellen Handlungen. A.________ gab zu Protokoll, B.________ und C.________ seien plötzlich im Zimmer gewesen und hätten angefangen, die Privatklägerin zu «betatschen».