_ schilderte an der Einvernahme vom 30. Oktober 2009, er habe die Privatklägerin angerufen und sie gefragt, ob sie Lust hätte zu ihm zu kommen. Sie seien gerade am Fernsehschauen. Die Privatklägerin habe gewusst, dass die anderen auch bei ihm seien (pag. 118 Z. 99 ff., Z. 108). Sie habe noch gefragt, ob er alleine sei. Er habe dies verneint und ihr gesagt, wer alles bei ihm sei (pag. 118 Z. 108 f.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte A.________ diese Aussagen (pag. 798 Z. 28 f.). Die Privatklägerin gab demgegenüber an, sie habe nicht gewusst, dass A.________ nicht alleine zu Hause sei (pag. 101 Z. 72 f.).