): - Erste Phase: Kennenlernen von A.________ und der Privatklägerin bis zum Eintreffen der Privatklägerin in der Wohnung (Vorgeschichte I); - Zweite Phase: Eintreffen der Privatklägerin in der Wohnung von A.________ bis Beginn der sexuellen Handlungen (Vorgeschichte II); - Dritte Phase: sexuelle Handlungen (Kerngeschehen); - Vierte Phase: Verhalten der Beteiligten danach (Nachgeschichte). 7 Diese Einteilung wird in den nachfolgenden Erwägungen der Kammer beibehalten.