Staatsanwältin F.________ stellte und begründete namens der Generalstaatsanwaltschaft folgende Anträge (pag. 1156): 1. A.________, B.________ und C.________ seien von den Anschuldigungen der mehrfachen Vergewaltigung und der mehrfachen sexuellen Nötigung freizusprechen. 2. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien der Berufungsführerin aufzuerlegen, unter Vorbehalt der unentgeltlichen Rechtspflege.