3. Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden oberinstanzlich im Sinne einer Beweisergänzung aktuelle Strafregisterauszüge der Beschuldigten eingeholt (pag. 1092 f.; pag. 1094 f.; pag. 1096 f.). Mit Verfügung vom 21. August 2017 wurde der mit Eingabe der Privatklägerin vom 16. Juni 2017 gestellte Antrag, es seien die Plädoyernotizen der Verteidigung von C.________ aus den Akten zu weisen, gutgeheissen und die eingereichten Plädoyernotizen aus den Akten gewiesen (pag. 1304 ff.).