Die Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 31‘847.20, wurden dem Kanton Bern auferlegt (pag. 892, Bst. D. erstinstanzliches Urteil). Im Zivilpunkt wies die Vorinstanz die Forderungen der Privatklägerin und der Ge- sundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (Zivilklägerin) ab und schied für die Beurteilung der Zivilklagen keine Kosten aus (pag. 893, Bst. F. I. erstinstanzliches Urteil).