Im Rahmen der polizeilichen Befragung gab der Beschuldigte hinsichtlich seiner wirtschaftlichen Verhältnisse an, er sei Rentner und beziehe neben einer AHV- Rente von CHF 2‘360.00 auch eine monatliche Leibrente von CHF 7‘560.00. Den Steuerwert seiner Liegenschaft schätze er auf CHF 940‘000.00 (pag. 4). Dem Leumundbericht vom 23. März 2017 lässt sich sodann für die Jahre 2014 bis 2016 jeweils ein steuerlich relevantes Vermögen von CHF 5.2 bis 5.6 Mio. entnehmen (pag. 175). An der Berufungsverhandlung gab der Beschuldigte schliesslich an, er verfüge über ein Haus, welches in den Unterlagen mit in etwa CHF 3 Mio. bewertet sei.