Die VBRS-Richtlinien empfehlen, insbesondere im Bereich der Schnittstellenproblematik, eine bedingte Strafe mit einer Busse zu verbinden, so dass der unbedingt zu leistende Teil mindestens die Höhe der Übertretungssanktion erreicht (Allgemeine Vorbemerkungen zu Teil I, Ziff. 3). Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 32 km/h innerorts wird in der Regel mit einer Busse von mindestens CHF 600.00 sanktioniert (Teil I./1./VIII./2.16 der VBRS-Richtlinien).