Der Beschuldigte verfügt bis anhin über einen guten automobilistischen Leumund, was allerdings erwartet werden darf. Er weist auch sonst keine Vorstrafen auf und seine Strafempfindlichkeit ist als durchschnittlich zu werten. Insgesamt wirken sich die Täterkomponenten neutral aus. Damit bleibt es bei 60 Strafeinheiten.