Denn die konsequente Anwendung des Strassengesetzes (SG; BSG 732.11) führt nicht zu flächendeckend identischen Inner- bzw. Ausserortstrecken, sondern strebt nach verhältnismässigen und wirtschaftlichen Lösungen, die den speziellen lokalen Situationen gebührend Rechnung tragen (Standards Kantonsstrasse, Arbeitshilfe, revidierte Ausgabe 2017, S. 3). Anhand von verkehrs- oder sicherheitstechnischen Überlegungen kann es sich somit durchaus aufdrängen, grundsätzlich ausserortstypische Strassenelemente auch innerorts zu berücksichtigen (vgl. dazu das Handbuch «Planen und Bauen im öffentlichen Raum» der Stadt Bern, Ziff.