16.3.4 Innerortscharakter Im Entscheid 6S.99/2004 vom 25. August 2004 E. 2.4 erwog das Bundesgericht, es sei fraglich, ob es so etwas wie typische Innerorts- bzw. Ausserortsstrecken überhaupt gebe. Bei sogenannt «atypischen Innerortsstrecken» müssten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 25 bis 30 km/h immer die konkreten baulichen und sonstigen Verhältnisse im betroffenen Streckenabschnitt berücksichtigt werden. Nur so können Unterschiede in der Gefahrenlage zwischen Strecken innerund ausserorts angemessen Rechnung getragen werden.