16 schwindigkeit hingewiesen. Nach eigenen Angaben war der Beschuldigte aber genervt, weil ihn das Wohnmobil von einer zügigeren Fahrweise abhielt bzw. fühlte er sich erleichtert, als dieses die Fahrbahn wieder freigab. Diese Gefühlsregungen und die bereits angesprochene Tempogestaltung indizieren, dass der Beschuldigte möglichst rasch auf die ihm zuletzt bekannte Höchstgeschwindigkeit (bzw. gar darüber hinaus) beschleunigen wollte.