Nach einem Wegfall dieser Sichtfeldbeschränkung wäre es in erster Linie angezeigt gewesen, die Verkehrssituation mit ihren potentiellen Gefahren neu zu erfassen. Dies drängte sich vorliegend umso mehr auf, als am Strassenrand verschiedene Häuser auszumachen waren und unmittelbar am Ende des Ausstellplatzes ein Feldweg auf die Strasse mündete. Mit Rücksicht auf diese Umstände hätte der Beschuldigte beim Passieren des Wohnmobils ein gemässigtes Tempo anschlagen und eine erhöhte Aufmerksamkeit an den Tag legen müssen. Bei einem so gearteten, sorgfältigen Vorbeifahren hätte die rechtsseitig nach den Vorgaben von Art.