Die veränderte Geschwindigkeitsbegrenzung sei für ihn auch nicht am Charakter der Strasse abzulesen gewesen. So verlaufe diese in unveränderter Breite geradeaus weiter, verfüge auf beiden Seiten über Randlinien, werde auf der rechten Seite von Leitplanken gesäumt und der Ausbaustandard entspreche dem vorangegangenen Ausserortsbereich. Für den Ausserortscharakter spreche auch die lockere Bebau-