Urteil des Bundesgerichts 6B_1204/2016 vom 24. Mai 2017 E. 3.1 je mit Hinweisen). Bezüglich innerorts begangenen Geschwindigkeitsüberschreitungen führte das Bundesgericht aus (Urteil des Bundesgerichts 6B_1204/2016 vom 24. Mai 2017 E. 3.1): Nach ständiger Rechtsprechung sind die objektiven und grundsätzlich auch die subjektiven Voraussetzungen der groben Verkehrsregelverletzung ungeachtet der konkreten Umstände zu bejahen, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts um 25 km/h oder mehr überschritten wird (BGE 132 II 234 E. 3.1; 131 IV 133 E. 3.2; 130 IV 32 E. 5.1; Urteile 6B_292/2013 vom 15. Juli 2013 E. 2.2 ff.;