Zu beachten ist in diesem Zusammenhang weiter, dass es für den Fahrer des Wohnmobils keinen Anlass gab, bis zum Ende des Ausstellplatzes zu fahren. Vielmehr musste er darauf bedacht sein, bereits vor dem Ende des Ausstellplatzes zum Stillstand zu kommen. Zum Wiedereinfügen in den Verkehr brauchte er einige Meter um zu beschleunigen und vom Ausstellplatz abzufahren. Auch als Parkplatz kam das Ende des Ausstellplatzes nicht in Frage, da an besagter Stelle ein Zufahrtsweg in die Strasse mündet. Nach dem Gesagten ist davon auszugehen, dass das Wohnmobil die Fahrbahn bereits vor der Mitte des Ausstellplatzes freigab.