Metern lässt sich der Ausstellplatz – insbesondere von einem schwer beladenen Wohnmobil – tatsächlich nur vorsichtig befahren. Da die Breite des Wohnmobils nahezu der Breite des Ausstellplatzes entspricht, musste das Ausstellmanöver relativ weit fortgeschritten und das Tempo des Wohnmobils entsprechend tief sein, bevor die Fahrbahn für den Beschuldigten frei war und dieser das Wohnmobil ohne Inanspruchnahme der Gegenfahrbahn passieren konnte. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang weiter, dass es für den Fahrer des Wohnmobils keinen Anlass gab, bis zum Ende des Ausstellplatzes zu fahren.