Wohnmobil beeinträchtigt und das Signal für ihn nicht zu erkennen war. So läuft die Strasse direkt auf die Kurve und damit das Schild zu und es kann nach Ansicht der Kammer nicht ausgeschlossen werden, dass die Sicht auf das Schild durch ein in kurzem Abstand vor dem Beschuldigten zirkulierendes, schwer beladenes Wohnmobil eingeschränkt war.