185 i.V.m. pag. 192). Bezüglich der Sichtbarkeit der Signaltafel auf der rechten Strassenseite ist vorab darauf hinzuweisen, dass sich die Signalisation nicht in einem Schild «Höchstgeschwindigkeit 50 generell» erschöpft, sondern zusätzlich mit einer Wegweisungstafel «Ortsbeginn auf Hauptstrassen» ergänzt ist.