Ausgehend von einem üppigeren Pflanzenwuchs ist es plausibel, dass die Sicht auf das Schild aus dieser Perspektive zumindest teilweise eingeschränkt und damit erschwert war. Anhand der Intensität der vom Beschuldigten dokumentierten Rodungsspuren und der bescheidenen Dichte der dort gedeihenden Pflanzen ist indessen davon auszugehen, dass das farblich stark im Kontrast zu den Pflanzen stehende Signal auch zum Tatzeitpunkt zumindest als solches erkennbar gewesen ist. Spätestens aus einer Distanz von 15-20 Metern wäre es aufgrund des verbesserten Sichtwinkels auch bei einer wesentlich üppigeren Vegetation einwandfrei erblickbar gewesen (pag. 185 i.V.m.