Diese Aussagen erscheinen der Kammer als glaubhaft und auf sie ist abzustellen. Ebenfalls bildlich und detailliert schilderte der Beschuldigte weiter, wie er sich über die langsame Fahrt des Wohnmobils geärgert habe und er erleichtert gewesen sei, als dieses die Fahrbahn endlich wieder freigegeben habe. Auch das nachträgliche Er-