Im Bereich des Ausstellplatzes habe es den Blinker gestellt und sei langsam auf den Ausstellplatz gefahren. An der Berufungsverhandlung ergänzte er, dass es zu diesem Zeitpunkt vielleicht noch mit 20 km/h unterwegs gewesen und schliesslich ganz zum Stillstand gekommen sei. Diese Angaben bezüglich Geschwindigkeit und Fahrverhalten des Wohnmobils lassen sich anhand des Bildmaterials vom besagten Streckenabschnitt ohne weiteres nachvollziehen und werden vom Beschuldigten zudem mit originellen Details ausgeschmückt.