- Auf der linken Strassenseite wird die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Rückseite der für die Gegenrichtung geltenden Signalisation «Ende der Höchstgeschwindigkeit 50 generell» (SSV 2.53.1) auf gleicher Höhe wiederholt. - Am Ende des Ausstellplatzes befindet sich ein offener Zugang/Feldweg ins angrenzende Wiesland (pag. 181). - Die Distanz zwischen der Signalisation «Höchstgeschwindigkeit 50 generell» und dem aufgestellten Radar lässt sich auf ca. 70 Meter abschätzen (pag. 7 i.V.m. pag. 192 und dem darauf abgebildeten Massstab). - In unmittelbarer Nähe zur Strasse sind 4 Gebäude auszumachen (pag.