181 und 191). - Die Signalisation auf der rechten Strassenseite setzt sich zusammen aus einem Signal «Höchstgeschwindigkeit 50 generell» (2.30.1 der Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 [SSV; SR 741.21]) und der Wegweisungstafel «Ortsbeginn auf Hauptstrassen» (SVV 4.27). Sie ist 6 Meter nach dem Ende des Ausstellplatzes aufgestellt (pag. 181). - Auf der linken Strassenseite wird die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Rückseite der für die Gegenrichtung geltenden Signalisation «Ende der Höchstgeschwindigkeit 50 generell» (SSV 2.53.1) auf gleicher Höhe wiederholt.