Nebst einer Aufnahme aus der Vogelperspektive über den Streckenverlauf (pag. 15) sind dies Illustrationen betreffend den Standort des Wohnmobils und dessen Einfluss auf die Sichtbarkeit der Signaltafel auf der rechten Strassenseite (pag. 16-19) sowie ein Bild der linksseitig aufgestellten Signaltafel (pag. 20). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung überreichte der Beschuldigte dem Vorsitzenden einen Memory-Stick mit einer Bild- und Videodokumentation (pag. 38 ff.). Die Bilder zeigen einerseits den Strassenverlauf und ein vor der rechtsseitigen Signaltafel stehendes Fahrzeug (pag. 41-45 und 52 f.).