Ausser einigen Parkbussen habe er sich noch nie etwas zu Schulden kommen lassen. 12.2 Objektive Beweismittel 12.2.1 Bild- und Videodokumentation des Beschuldigten Als Beilage zum Schreiben vom 27. November 2015 reichte der Beschuldigte zuhanden des Strassenverkehrsamts des Kantons Zürich eine Reihe von Bildern bzw. Google-Maps-Auszügen ein, um die örtlichen Gegebenheiten zu dokumentieren (pag. 15-20). Nebst einer Aufnahme aus der Vogelperspektive über den Streckenverlauf (pag.