Er habe sich bereits überlegt, wann wohl die Ferien der Holländer vorbei seien und habe sich ein Bisschen genervt. Vor der Bautafel habe es in Fahrtrichtung einen Ausstellplatz. Der Lenker des Wohnmobils habe geblinkt und sei nach rechts auf den Ausstellplatz gefahren, worauf er vom zweiten in den dritten Gang geschaltet und wieder «Schub» gegeben habe. An der Berufungsverhandlung vom 19. Mai 2017 führte der Beschuldigte weitergehend aus, er fahre pro Jahr vielleicht zwei bis drei Mal über den Brünig, insgesamt seien es sicherlich bereits 30 bis 40 Mal gewesen. Im Bereich eines auf 40 km/h begrenzten Tunnels sei er auf das holländische Wohnmobil aufgefahren.