Im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 1. März 2016 (pag. 35 ff.) gab der Beschuldigte erneut an, er sei von einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h ausgegangen. Der Brünig habe bekanntlich zwei Spitzkehren und sei auch sonst kurvenreich. Er sei hinter einem Wohnmobil mit holländischem Kennzeichen hergefahren und habe sich gedacht, dass er überhole, wenn sich eine Möglichkeit biete. Auf der ganzen Strecke habe aber entweder Gegenverkehr geherrscht oder ein Überholmanöver sei aufgrund einer ausgezogenen Sicherheitslinie nicht möglich gewesen. Er habe sich bereits überlegt, wann wohl die Ferien der Holländer vorbei seien und habe sich ein Bisschen genervt.