Zusammengefasst erwog sie, es sei nachvollziehbar, dass der Beschuldigte das Schild auf der linken Strassenseite aufgrund der vorangehenden Kurve und der in diesem Bereich gedeihenden Pflanzen nicht gesehen habe. Anhand des von ihm eingereichten Videos 1 «Brünig, 50er Beschränkung links nach Kurve durch Gebüsch verdeckt» sei ersichtlich, dass das Schild auf der rechten Strassenseite gut erkennbar sei. Das Schild auf der linken Strassenseite sei dagegen nur sehr schwer zu erkennen, da es durch ein Gebüsch zumindest teilweise verdeckt werde. Erst zu einem sehr späten Zeitpunkt sei es für wenige Sekunden komplett zu erkennen.