7. Allgemeine Grundlagen der Beweiswürdigung Hinsichtlich der allgemeinen Grundlagen zur Beweiswürdigung, insbesondere der Aussagenanalyse, wird auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz (Ziff. II./1. der Entscheidbegründung; pag. 71 ff.) verwiesen. 8. Sachverhalt gemäss dem Strafbefehl vom 23. November 2015 Im Strafbefehl vom 23. November 2015 wird dem Beschuldigten vorgeworfen, am 11. September 2015 um 17.43 Uhr in Brünig, Brünigpassstrasse als Lenker eines Personenwagens die allgemeine oder signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts nach Abzug der Sicherheitsmarge um 32 km/h überschritten zu haben (pag. 22 f.).