173 ff.), ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 23. März 2017; pag. 177.) sowie ein aktueller AD- MAS-Auszug (datierend vom 8. März 2017) eingeholt. Die Parteien wurden je mit einer Kopie bedient. An der Berufungsverhandlung vom 19. Mai 2017 wurde dem Beschuldigten hinsichtlich der neu erhobenen Beweise das rechtliche Gehör gewährt und er wurde erneut zur Sache befragt (pag. 198 ff.).