2. Zu den verbleibenden Verfahrenskosten von CHF 200.00. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 100.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 100.00. Weiter wird verfügt: Die Übertretungsbusse und die Verfahrenskosten werden mit der Entschädigung gemäss Ziffer I hiervor verrechnet.