1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Oberland (Einzelgericht) hat mit Urteil vom 1. März 2016 erkannt (pag. 58 ff.): I. A.________ wird freigesprochen: von der Anschuldigung der groben Verkehrsregelverletzung, angeblich begangen am 11.09.2015 in Brünig, Brünigpassstrasse unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 140.00 und unter Ausscheidung von Verfahrenskosten von CHF 1‘600.00 zu Lasten des Kantons Bern. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 500.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 1‘100.00. II. A.________ wird jedoch schuldig erklärt: