Davon sind 6 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 24 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt; 2. zur Bezahlung von 90 % der auf ihn entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 34‘840.05, ausmachend CHF 31‘356.05. Die restanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3‘484.00 sind durch den Kanton Bern zu tragen; 3. zur Bezahlung von 90 % der auf ihn entfallenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3‘000.00, ausmachend CHF 2‘700.00. Die restanzlichen Verfahrenskosten von CHF 300.00 sind durch den Kanton Bern zu tragen. III.