2. Die Zivilklage der Privatklägerin F.________ GmbH, vgt., wird auf den Zivilweg verwiesen. 3. Die Zivilklage der Privatklägerin H.________AG, vgt., wird auf den Zivilweg verwiesen. 61 4. Die Zivilklage der Privatklägerin J.________ AG, vgt., wird auf den Zivilweg verwiesen. 5. Für die Beurteilung der Zivilklagen werden keine Verfahrenskosten ausgeschieden. III. Weiter verfügt wurde: 1. Das beschlagnahmte Falschgeld im Betrag von CHF 990‘000.00, wird gestützt auf Art. 69 StGB eingezogen und vernichtet.