57 Der Beschuldigte 2 wird weiter verurteilt, 80 % der auf ihn entfallenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1‘000.00, ausmachend CHF 800.00 zu bezahlen. Die restanzlichen Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 200.00 gehen zu Lasten des Kantons Bern.