43.5 Täterkomponenten – Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Der Beschuldigte 2 hat sich im Strafverfahren stets korrekt verhalten, was erwartet werden darf. Er ist nicht geständig und hat keine Reue gezeigt, was neutral zu werten ist. Insgesamt wirkt sich die Täterkomponente neutral aus, womit von einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auszugehen ist. 43.6 Verletzung Beschleunigungsgebot und Ablauf einer erheblichen Zeitspanne Die Vorinstanz hat zutreffend dargelegt, dass das Beschleunigungsgebot im vorliegenden Verfahren leicht verletzt wurde (pag. 18 615 f., S. 158 f. der Entscheidbe-