Anderseits wollte er auch den Beschuldigten 1 unterstützen und diesen als langjährigen Kunden zufriedenstellen. Beim Beschuldigten 2 ist damit zwar auch von egoistischen Beweggründen auszugehen, diese wirken sich jedoch – da tatbestandsimmanent – neutral aus. Auch unter Berücksichtigung der subjektiven Tatkomponenten ist von einem leichten Verschulden und damit von einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auszugehen. 43.4 Täterkomponenten – Vorleben und persönliche Verhältnisse Die Vorinstanz hat das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten 2 ausführlich dargelegt, darauf wird verwiesen (pag.