55 ferten für Maschinen eingereicht und den Leasinggesellschaften vorgespiegelt, unabhängige Lieferantin der betreffenden Maschinen zu sein. Er hat die Angaben des Beschuldigten 1 übernommen, auf dem Briefpapier seiner Firma ausgedruckt und unterzeichnet. Der Beschuldigte 2 hat sich mit diesem Vorgehen der Gehilfenschaft zum Betrug schuldig gemacht. Er hat den Beschuldigten 1 bei seinen Handlungen unterstützt, weswegen von einem leichten Verschulden auszugehen ist.